Ein Gesetz für die Rechte von Patienten

 

Um die Rechte von Kranken gegenüber Kostenträgern, Einrichtungen und Gesundheitsprofis zu stärken, soll noch unter dieser Bundesregierung ein Patientenrechtegesetz beschlossen werden. Dieses Ziel wird einstimmig unterstützt. Aber schon bei der Frage, welche Bereiche in diesem Gesetz geregelt werden sollen, setzt die Vielstimmigkeit ein: Behandlungsfehler im Krankenhaus, Dokumentations- und Beweispflichten in Gerichtsverfahren, Melderegister für kritische Ereignisse in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Patientenberatungsstellen, Berarbeitungszeiten von Krankenkassen, Patientenfürsprecher in der stationären und ambulanten Versorgung, Ansprüche von Privatversicherten, Qualität von Pflege oder nicht-ärztlichen Therapien ... für all diese Bereiche könnten Regelungen ins Patientenrechtegesetz geschrieben werden.

 

 

Allgemeine News

Berufsfachschulen für Rettungssanitäter-Ausbildung und mit Fortbildungen für Pflegende

Über einen Freund, der in Mönchengladbach als Rettungssanitäter arbeitet, bin ich auf die vielen Berufsfachschulen aufmerksam geworden, die Ausbildungen und Weiterbildungen für Rettungssanitäter/innen anbieten. Dazu gehört zum...
mehr Infos

Das Alter macht vor Niemandem halt

Wir alle werden älter. Ob wir es nun wollen oder nicht, der Lauf der Natur lässt sich nunmal nicht ändern. Die Frage ist was passiert, wenn man älter wird. Bei jedem Menschen verhält es sich dabei anders. Viele ältere Menschen...
mehr Infos

Familienpflegezeit gilt ab 2012

Bundesministerin Kristina Schröder hat ihr Konzept der Familienpflegezeit im Bundestag durchgesetzt. 1 Jahr Teilzeit, 1 Jahr Vollzeit und 2 Jahre dreiviertel des Gehalts - und die Arbeitgeber machen's freiwillig. Das funktioniere...
mehr Infos

Die Reform kommt ... irgendwann

Die CDU/CSU Bundestagsfraktion lud zu einer Pflegefachtagung ein. Es wurde auch darüber diskutiert, was nötig ist um Demenzkranke bei der Einstufung in die Pflegestufe weniger ungerecht zu behandeln. Frau Widmann-Mauz fasst...
mehr Infos

Beatmungsparameter

Atemzugvolumen Vt=7-10 ml/kg KG            Atemfrequenz: AF = 10 – 12 / min PEEP: 5 –10 mmHgI:E = 1:1,5 – 1:2inspiratorische O2-Konzentration: 0,3-1,0endexpiratorisches CO2 = ~ 36-45 mmHgnormaler...
mehr Infos