Ein Gesetz für die Rechte von Patienten
Um die Rechte von Kranken gegenüber Kostenträgern, Einrichtungen und Gesundheitsprofis zu stärken, soll noch unter dieser Bundesregierung ein Patientenrechtegesetz beschlossen werden. Dieses Ziel wird einstimmig unterstützt. Aber schon bei der Frage, welche Bereiche in diesem Gesetz geregelt werden sollen, setzt die Vielstimmigkeit ein: Behandlungsfehler im Krankenhaus, Dokumentations- und Beweispflichten in Gerichtsverfahren, Melderegister für kritische Ereignisse in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Patientenberatungsstellen, Berarbeitungszeiten von Krankenkassen, Patientenfürsprecher in der stationären und ambulanten Versorgung, Ansprüche von Privatversicherten, Qualität von Pflege oder nicht-ärztlichen Therapien ... für all diese Bereiche könnten Regelungen ins Patientenrechtegesetz geschrieben werden.
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Pflege-Alphabet: T wie Treppenlift
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