Beratung zur rechtlichen Betreuung

Wenn jemand nicht in der Lage ist, allein über einen Mietvertrag, eine Operation im Krankenhaus oder die Anschaffung eines Kühlschranks zu entscheiden, ist Unterstützung nötig. In Deutschland entscheiden Familiengerichte wer in solchen Fällen die Betreuung übernimmt. Meist werden Angehörige bestimmt - aber auch viele Ehrenamtliche, die in Betreuungsvereinen organisiert sind, übernehmen diese Aufgabe. Betreuerinnen und Betreuer werden oft vor Entscheidungen gestellt, die allein mit gesundem Menschenverstand nicht zu treffen sind. Die Caritas bietet jetzt einen Beratungsservice im Internet an.

 

Allgemeine News

Demenz - Forschung und Alltag

Seit 10 Jahren arbeitet in Witten das ’Dialog-und Transferzentrum Demenz‘, das Praxiswissen in die Elfenbeintürme und Forschungsergebnisse in die Praxis vermitteln will. Anlass für eine Jubiläumsveranstaltung mit prominenten...
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BURP-Manöver

Es dient der Optimierung der Sicht des Intubierenden auf die Stimmritze. BURP steht für backward upward rightward pressure (Druck nach hinten oben rechts) und ist bezogen auf den Schildknorpel des Patienten. Artikel wurde...
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Sellick-Handgriff

Bei der Intubation mit einem Laryngoskop kann es zum Einsatz des Sellick-Handgriffs kommen. Er dient der Vermeidung des Refluxes von Speisebestandteilen während des Intubationsmanövers in die Atemwege (Aspirationsprophylaxe)....
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